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sansanCard

Die sansanCard ist die persönliche Versichertenkarte für Kundinnen und Kunden von sansan.
  
Als Kundin oder Kunde von sansan mit einer Obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhalten Sie eine Versichertenkarte. Diese enthält aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Ihre 13-stellige Sozialversicherungsnummer sowie einen Mikrochip. Sie ist eine individuelle, auf Ihren Namen ausgestellte Karte und darf nur von Ihnen persönlich verwendet werden.

Wichtig: Tragen Sie Ihre sansanCard immer bei sich und weisen Sie sie bei jedem Leistungsbezug vor. Die Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Apotheken etc.) sind verpflichtet, die Administrativdaten der Karte bei der Rechnungsstellung anzugeben.
  
Erklärungen zur neuen Versichertenkarte
Erklärungen zur Versichertenkarte (PDF)


Die Vorteile Ihrer sansanCard im Uberblick

  • Mikrochip für Administrativdaten
  • bargeldloser Medikamentenbezug in Schweizer Apotheken
  • einfacher Arzt- und Spitalkontakt im In- und Ausland
  • Notrufnummer im In- und Ausland
  • vereinfachte Abrechnung
  • AHV-Nummer für eine Vereinfachung des administrativen Prozesses

Was kann Ihre sansanCard?

In der Schweiz
 
Die sansanCard erleichtert den Kontakt mit Ärzten, Spitälern und Apotheken. Sie enthält neben der Versichertennummer alle notwendigen Angaben zum Versicherungsschutz und ermöglicht den bargeldlosen Medikamentenbezug.


Das Onlineverfahren / Bargeldloser Medikamentenbezug

Dank dem Onlineverfahren können Ärzte, Apotheker und Spitäler online alle Administrations- und Deckungsdaten abfragen. Dies führt zu einer Vereinfachung der administrativen Abläufe. In den Apotheken ermöglicht dies den bargeldlosen Bezug von jenen Präparaten, die von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder nur von der Zusatzversicherung vergütet werden. Nach Vorlage Ihrer Karte wird die Rechnung direkt von der Apotheke an sansan gesandt. sansan wird Ihnen nur noch den Selbstbehalt verrechnen.

Falls Sie die Onlineabfrage Ihrer Zusatzversicherung unterdrücken möchten, haben Sie die Möglichkeit, diesen elektronischen Abfragedienst zu sperren. Zu beachten ist, dass Sie nach der Sperrung sämtliche Medikamente, die von den Zusatzversicherungen vergütet werden, nicht mehr bargeldlos bei den Apotheken beziehen können.


Im Ausland

Die Rückseite Ihrer sansanCard ist gleichzeitig Ihre europäische Versichertenkarte und sieht in allen europäischen Ländern gleich aus. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Ärzte und Spitäler die Karte sofort erkennen. Bei einer Erkrankung oder einem Unfall in einem EU- oder EFTA-Land sorgt sie dafür, dass alle benötigten medizinischen und pflegerischen Leistungen erbracht werden. Für diese gelten die Gebührensätze und die Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie sich aufhalten.


Die 13-stellige Sozialversicherungsnummer

Die 13-stellige Sozialversicherungsnummer wird seit dem 1. Juli 2008 u.a. bei der AHV und IV benutzt. Diese Nummer ist im Gegensatz zur alten AHV-Nummer völlig anonym und entspricht deshalb den Anforderungen des Datenschutzes.

Diese Sozialversicherungsnummer kann von allen Sozialversicherungen wie bspw. von den  Kranken- und Unfallversicherungen oder Militärversicherungen verwendet werden.

Gemäss Krankenversicherungsgesetzt (KVG Artikel 42a) sind alle Krankenversicherer verpflichtet, auf der Karte die 13-stelligen Sozialversicherungsnummer aufzudrucken. Diese Nummer wird sansan von der Zentralen Ausgleichskasse übermittelt.
  • Sollten Sie als Kundin oder Kunde von sansan keine Karte erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht auf der Versicherungspolice. Fehler können Sie Ihrem Kundendienst melden.

Versichertenkarten werden per April 2013 ersetzt

Alle Versicherten mit einer Obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhielten im Jahr 2010 von sansan eine neue Versichertenkarte. Diese Karten sind noch bis am 31. März 2013 gültig. Aufgrund der grossen Versichertenzahl erfolgen Produktion und Versand der neuen sansanCards gestaffelt bis Ende März 2013.

Reisen Sie im April 2013 ins europäische Ausland und haben die neue Karte noch nicht erhalten, empfehlen wir Ihnen, das Formular "provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte" beim Kundendienst oder unter www.sansan.ch/kontakt zu bestellen. Ohne eine gültige Versichertenkarte oder die Ersatzbescheinigung müssen Sie die Behandlungskosten im europäischen Ausland sofort bar bezahlen.


 
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Beratung
Wir beraten Sie gerne von Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr unter 0844 726 726.

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Freundschaftswerbung sansan belohnt jede erfolgreiche Empfehlung mit einem tollen Geschenk.
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sansanCard
sansanCard Mit der sansanCard sind Sie auch im europäischen Ausland versichert.
Mit der sansanCard sind Sie auch im europäischen Ausland versichert. Mehr >>
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Notfall Wichtige Informationen und Nummern für medizinische und andere Notfälle.
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