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Bearbeitungsreglement Sansan
Sansan bearbeitet Gesundheitsdaten, welche zu den besonders schützenswerten Personendaten gehören. Deren Bearbeitung erfordert gemäss DSG-Verordnung ein
Reglement. Dieses beinhaltet u.a. die interne Organisation, Datenbearbeitungsverfahren und Zugriffsberechtigungen.
Sansan bearbeitet die Versichertendaten mittels automatisierten Datensammlungen in Anwendung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Im Rahmen der Leistungsabwicklung sind
insbesondere Gesundheitsdaten betroffen, welche gemäss Datenschutzgesetz (DSG) zur Kategorie der besonders schützenswerten Personendaten gehören. Die DSG-Verordnung
verlangt für die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten ein Bearbeitungsreglement. Dieses beinhaltet u.a. die interne Organisation, in welche die
automatisierte Datenbearbeitung eingebettet ist. Weiter werden darin das Datenbearbeitungsverfahren sowie die Zugriffsberechtigungen umschrieben als auch die Datenschutzrechte der
betroffenen Personen und die für den Datenschutz zuständigen Stellen aufgeführt.
Im Auftrag der Krankenversicherungsunternehmen (Tochtergesellschaften) der Helsana-Gruppe bearbeitet Helsana die Versichertendaten. Das vorliegende Bearbeitungsreglement gilt
demnach ebenso für den Krankenversicherer avanex Versicherungen AG (Progrès Versicherungen AG, sansan Versicherungen AG, maxi.ch Versicherungen AG und indivo
Versicherungen AG). Es kann über denselben Link eingesehen werden.
Bearbeitungsreglement Helsana Versicherungen AG (PDF)
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